Nachdem vier nationale Ämter entschieden haben, aus dem nationalen Recherchensystem auszusteigen, hat sich die Zahl der Mitgliedstaaten, die fakultative nationale Recherchen durchführen, auf 12 nationale Ämter verringert. Diese nationalen Recherchen müssen zum Zeitpunkt der Einreichung der Gemeinschaftsmarke gestellt werden.
Irland, Portugal, Schweden und das Vereinigte Königreich haben entschieden, ab dem 1. Januar 2009 nicht mehr an dem nationalen Recherchensystem teilzunehmen. Bei den verbleibenden 12 nationalen Ämtern handelt es sich um solche aus Bulgarien, der Tschechischen Republik, Dänemark, Griechenland, Spanien, Litauen, Ungarn, Österreich, Polen, Rumänien, der Slowakischen Republik und aus Finnland.
Für eine einheitliche Gebühr werden die im März 2009 fakultativ gewordenen nationalen Recherchen in allen teilnehmenden Ämtern durchgeführt. Für Marken, die 2008 eingegangen sind, werden die nationalen Recherchen in 16 nationalen Ämtern durchgeführt, wofür eine Gebühr in Höhe von 192 EUR anfällt. Für Marken, die in 2009 eingehen, werden nationale Recherchen in den verbleibenden 12 Ämtern durchgeführt werden. Die dafür anfallende Gebühr wird 144 EUR betragen.
Quelle: HABM
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