Zu welchem Ergebnis kommt der EUGH?
Der EUGH kommt in seiner Entscheidung (Urteil vom 15.01.2009 – C-495/ 0) zu dem Ergebnis, dass der Inhaber einer Marke, wenn er diese auf Gegenständen anbringt, die er den Käufern seiner Waren kostenlos mitgibt, diese Marke für die Klasse, zu der die betreffenden Gegenstände gehören, nicht ernsthaft benutzt.
Quelle: Pfitzer-Law
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