Über häufige Fehleinschätzungen bezüglich der markenrechtlichen Relevanz von Nizzaklassen informiert RA Karsten Prehm auf MarkenBlog.de.
Der Laie neigt dazu, nur diejenigen Marken zu beachten, die in der identischen Waren- oder Dienstleistungsklasse registriert sind. Tatsächlich aber dienen die insgesamt 45 Waren und Dienstleistungsklassen vielmehr der exakten Fixierung der anfallenden amtlichen Anmeldegebühren.
[...] Für die qualifizierte Beurteilung von Verwechslungsfähigkeit und Konfliktpotenzial sollte man also sowohl die Wechselwirkungen zwischen einzelnen Waren und Dienstleistungen, als auch zwischen den unterschiedlichen Nizzaklassen kennen. Diese Kenntnis ist selbstverständlich auch für die richtige Klassenauswahl bei der Durchführung einer Markenrecherche notwendig. Für den Laien birgt dies oft unüberschaubare Risiken bei der Anmeldung seiner Marke.
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