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Flaggen und Hoheitszeichen

June 17th, 2009 · Keine Kommentare

Die Anmeldung einer Wort-/Bildmarke oder Bildmarke mit Flaggen-, Wappen- oder sonstigem Hoheitsbestandteil ist mit Vorsicht anzugehen. Denn § 8 Abs. 2 Nr. 6 MarkenG bestimmt, dass Marken von der Eintragung ausgeschlossen sind, die Staatswappen, Staatsflaggen oder andere staatliche Hoheitszeichen oder Wappen eines inländischen Ortes oder eines inländischen Gemeinde- oder weiteren Kommunalverbandes enthalten.

Welche Darstellungen von Flaggen oder Landesfarben eintragungsfähig sind und welche Wort-/Bildmarken zu scheitern verurteilt werden erläutert das Markenserviceblog.

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Tags: Allgemeines