MarkenBlog.de berichtet über den Beschluss des Bundespatentgerichtes in Sachen CMA gegen Cena.
In der Beschwerdesache 27 W (pat) 45/08 hat sich der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts der Entscheidung der Markenstelle des DPMA angeschlossen, dass die Wortmarken CENA und CMA keine Verwechslungsgefahr aufweisen.
Keine ähnlichen Beiträge.