MarkenBlog berichtet über die Entscheidung des EuG in Sachen VOLVO ./. SOLVO.
In der Rechtssache T‑434/07 hat sich die Volvo Trademark Holding AB vor dem Europäischen Gericht erster Instanz gegen die Wort-/Bildmarke
(Registernummer: 3555422) durchgesetzt.
Die Widerspruchsabteilung und auch die Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt HABM hatten jeweils eine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken VOLVO und SOLVO verneint.
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