Mit Urteil vom 13.01.2010, Az.: 2-06 O 521/09, schloss sich das Landgericht Frankfurt am Main der zuvor schon vom Landgericht Hamburg in zwei nicht begründeten Beschlüssen geäußerten Auffassung an, wonach die Werbung eines Anwaltsverzeichnisses für einen “Fachanwalt für Markenrecht” wettbewerbswidrig sei.
Quelle: Pressemitteilung
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