In der Rechtssache T‑163/08 hat die Sechste Kammer des Europäischen Gerichts die Klage der Arbeitsgemeinschaft Golden Toast e. V. mit Sitz in Düsseldorf gegen die Entscheidung der Beschwerdekammer des HABM in vollem Umfang abgewiesen.
Quelle: MarkenBlog
Keine ähnlichen Beiträge.