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EuGH Entscheidung: Barbara Becker

June 28th, 2010 · Keine Kommentare

Der Europäische Gerichtshof hat in der Rechtssache C‑51/09 P das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 2. Dezember 2008, Harman International Industries/HABM – Becker (Barbara Becker) (T‑212/07) aufgehoben und an das Gericht der Europäischen Union zurückverwiesen.

MarkenBlog.de fasst das Verfahren wie folgt zusammen:

Etwas vereinfacht dargestellt:
1. Anmeldung der Wortmarke “Barbara Becker”
2. Widerspruch aus der Wortmarke “Becker”
3. Widerspruchsabteilung gibt dem Widerspruch statt und verweigert die Eintragung der Marke “Barbara Becker”
4. Die Beschwerdekammer hebt die Entscheidung der Widerspruchsabteilung auf
5. Das Europäische Gericht erster Instanz hebt die Entscheidung der Beschwerdekammer auf
6. Der Europäische Gerichtshof hebt die Entscheidung des Europäischen gerichts erster Instanz auf

Fazit: Die Beurteilung von Verwechslungsfähigkeit ist nicht so einfach zu vereinheitlichen!

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Tags: Allgemeines