MarkenBlog.de hat eine kleine Sammlung zurückgewiesener Markenanmeldungen des Jahres 2010 zusammengestellt.
Einige Fundstücke zurückgewiesener Markenanmeldungen aus diesem Jahr sollen beispielhaft die durchaus akribische Prüfung des Amtes belegen.
1.)
302010011089
Nizzaklassen: 19, 21
Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)
„Pluralform von “ciottolo” (ital.) = Kiesel, Kieselstein und damit Waren-/Beschaffenheitshinweis”2.)
302010009777
Apfelbratwurst
Nizzaklasse: 29
Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
„Hinweis auf Bratwürste, die neben den üblichen Bestandteilen auch Äpfel enthalten”3.)
302010015115
Nizzaklasse: 39
Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)
„Verkehrsmittel”4.)
302010019575
Nizzaklasse: 29
Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)
„beschreibender Hinweis auf Milchangebote, Milchprodukte”5.)
302010020326
Nizzaklassen: 20, 39, 40
Zurücknahme nach Beanstandung
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
„Sachangabe + geogr. Angabe”
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