MarkenBlog.de berichtet über eine Entscheidung des Bundespatentgerichts.
Unter dem Aktenzeichen 30 W (pat) 96/09 hatte sich der 30. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts mit der Beschwerde der Markeninhaberin gegen den Löschungsbeschluss des DPMA zu befassen.
Die Bildmarke
(Registernummer 306 28 042) hatte im Jahr 2008 als Basis markenrechtlicher Abmahnungen unter Zahnärzten Aufmerksamkeit erregt.Im Zuge der Abmahnungen waren insgesamt zwei Löschungsanträge gegen die Marke gestellt worden.
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