Das ® ist das Symbol für eine eingetragene Marke (Registered trade mark). Dem Verkehr soll hierdurch signalisiert werden, dass registerlicher Markenschutz besteht.
Das ® darf – muss aber nicht – als Hinweis auf eine eingetragene Marke verwendet werden. Die Betonung liegt auf “eingetragen”. Besteht überhaupt kein Markenschutz oder befindet sich die Marke noch in der Anmeldung (letzteres str.), stellt die Verwendung des ® eine wettbewerbswidrige Irreführung und Schutzrechtsanmaßung nach §§ 3, 5 UWG dar.
Das ® darf ferner nur bei der Kennzeichnung solcher Produkte verwendet werden, für die die Marke Schutz genießt. Das ® darf beispielsweise nicht bei der Kennzeichnung von “Schokolade” verwendet werden, wenn die Marke nur für “Limonade” eingetragen ist.
Quelle: Markenserviceblog
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