Unter dem Titel “EU-Marken im Vormarsch! Deutsche Marke im Hintertreffen?” befasst sich das Markenserviceblog mit dem Thema Markenanmeldung.
Bei aller Euphorie für die EU-Marke ist aber immer im Hinterkopf zu behalten, dass bereits ein Problem in einem EU-Mitgliedsstaat (und sei es nur eine ältere verwechslungsfähige Marke auf Malta) die gesamte EU-Marke infiziert und zu Fall bringen kann.
Deshalb ist es ganz besonders wichtig, dass der Markenanmelder nicht auf scheinbar günstige Pauschalangebote für EU-Markenanmeldungen inkl. Recherchen zurückgreift. Er sollte ganz genau schauen, was die angebliche “EU-Recherche” beinhaltet. Wird nur eine sogenannte Recherche nach EU- und IR-Marken im Paket oder in Ergänzung zum Anmeldeauftrag angeboten, handelt es sich in aller Regel nicht um eine vollwertige EU-Recherche mit einer Suche in allen nationalen Datenbanken der EU-Mitgliedsländer + EU + IR, sondern um eine bloße Recherche in den Datenbanken des HABM nach Gemeinschaftmarken bzw. bei der WIPO nach internationalen Registrierungen, also nur EU und IR. Es ist bei der EU-Marke jedoch angezeigt, möglichst alle nationalen Datenbanken der EU-Mitgliedsstaaten abzuprüfen. Unbedingt ist an dieser Stelle auch noch das Abprüfen von branchengleichen Firmennamen in alle 27 Mitgliedsstaaten anzuraten, da auch hieraus eine Konfliktlage entstehen kann.
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