Für den internationalen Markenschutz stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Eine einheitliche Markenanmeldung kann beispielsweise für die 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union beantragt werden. Bei der WIPO (World Intellectual Property Organization) in Genf ist die Registrierung einer sogenannten IR-Marke möglich.
Das Markenserviceblog hat sich mit den Vor- und Nachteilen dieser Marken auseinandergesetzt und kommt zum folgenden Fazit:
Die IR-Marke macht tatsächlich nur Sinn,
wenn die Schweiz oder weitere Nicht-EU-Staaten des MMA/PMMA beansprucht werden sollen (z.B. die USA, China oder Japan)
oder innerhalb Europas nur einzelne Länder beansprucht werden sollen, weil in einem oder mehreren EU-Mitgliedsländern Konfliktpotentiale lauern
oder der Markenanmelder tatsächlich nur einzelne ausgewählte EU-Staaten benötigt und diese Anmeldung dann billiger und risikoärmer ist, als eine EU-Marke. Es ist nämlich immer im Hinterkopf zu behalten, dass bereits ein Problem in einem EU-Mitgliedsstaat (und sei es nur eine ältere verwechslungsfähige Marke auf Malta) die gesamte EU-Marke infiziert und zu Fall bringen kann, während bei der IR-Marke ein Problem in einem beanspruchten Staat gerade nicht auf die gesamte Anmeldung übergreift, sondern separiert ist.
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