In der Rechtssache T‑232/10 wies das Europäische Gericht die Klage der Markenanmelderin gegen eine Entscheidung der Beschwerdekammer des HABM zum Markenschutz der Bildmarke Markennummer 5585898 zurück und bestätigte den Verstoss der Marke gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten. Quelle: MarkenBlog
EuG: Sowjet-Wappen
September 30th, 2011 · Comments Off
Tags: Empfehlungen