In der Rechtssache T‑232/10 wies das Europäische Gericht die Klage der Markenanmelderin gegen eine Entscheidung der Beschwerdekammer des HABM zum Markenschutz der Bildmarke
Markennummer 5585898
zurück und bestätigte den Verstoss der Marke gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten.
Quelle: MarkenBlog
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