Anders als bei der deutschen Marke oder Gemeinschaftsmarke, die zwar beide dem Benutzungszwang unterliegen und auf Antrag wegen Nichtbenutzung gelöscht werden können, muss der Markenanmelder bzw. Markeninhaber in den USA aktiv die Benutzung der Marke nachweisen, um den Markenschutz zu erlangen bzw. aufrecht zu halten. Hierzu hat der Markenanmelder bzw. -inhaber einen geeigneten Benutzungsnachweis beim [...]
Benutzungsnachweis in den USA
November 17th, 2011 · Comments Off
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