Im September 2011 teilte das spanische Marken- und Patentamt (Oficina Española de Marcas y Patentes, OEPM) dem HABM seine Entscheidung mit, dass es nicht mehr an dem gemäß Artikel 38 GMV bereitgestellten Gemeinschaftsrecherchensystem teilnimmt.
Die Entscheidung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Dadurch verringert sich die Zahl der nationalen Ämter, die am Gemeinschaftsrecherchensystem teilnehmen, auf zehn: Tschechische Republik, Dänemark, Griechenland, Litauen, Ungarn, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei und Finnland.
Infolge dieser Änderung werden GM-Anmeldungen mit nationalen Recherchenanträgen, die im Jahr 2011 eingegangen sind, dem spanischen Amt übermittelt, und die Gebühr wird 132 EUR betragen – 12 EUR je teilnehmendes Amt.
Anmeldungen mit nationalen Recherchenanträgen, die 2012 eingehen, werden nicht an das spanische Amt gesendet, und die Gebühr wird ab dem 1. Januar 120 EUR betragen.
Quelle: OAMI
Keine ähnlichen Beiträge.