Wann muss man einen Anwalt hinzuziehen? Anmelder mit Wohnsitz, Sitz oder Niederlassung in Deutschland Anmelder mit Wohnsitz, Sitz oder Niederlassung in Deutschland müssen für Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) keinen anwaltlichen Vertreter bestellen. Sie können Schutzrechte selbst anmelden und Anträge stellen. Gleichwohl kann es durchaus sinnvoll sein, bereits im Vorfeld einer Anmeldung [...]
Vertretung vor dem DPMA
February 10th, 2012 · Comments Off
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