29 W (pat) 115/11 Leitsatz: Gegenstandswert im Widerspruchsverfahren 50.000 € Der Senat setzt den Regelgegenstandswert im Widerspruchsverfahren entsprechend der Rechtsprechung des BGH (GRUR 2006, 704) auf 50.000 € fest. Die Festsetzung unterschiedlicher Regelgegenstandswerte im Widerspruchsbeschwerdever-fahren vor dem BPatG und Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem BGH ist nicht gerechtfertigt, da in den Verfahrensordnungen anderer deutscher Gerichtszweige eine Differenzierung [...]
BPatG: Gegenstandswert im Widerspruchsverfahren
June 29th, 2012 · Comments Off
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