Die “Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken” (Markenklassifikation) oder kurz “Nizza-Klassifikation”: Der Begriff kommt daher, dass auf der diplomatischen Konferenz von Nizza am 15. Juni 1957 ein Abkommen geschlossenen wurde, das die Schaffung der Klassifikation vertraglich festlegte.
Sie enthält in insgesamt 45 Klassen (34 für Waren und 11 für Dienstleistungen) alle standardisierten und zulässigen Begriffe, die Sie für das Klassenverzeichnis Ihrer Anmeldung benötigen.
Die Warenklassen sind grob in Produkt- und Materialgruppen eingeteilt, die Dienstleistungsklassen nach Sparten/Branchen.Auch für Markenrecherchen im Vorfeld einer Anmeldung bietet sich die Nutzung der Klassifikation an. Sie können beispielsweise feststellen, ob Sie mit Ihrer Markenanmeldung bestehende Rechte Dritter verletzen würden und entsprechend umdisponieren.
Zudem können Sie bei international registrierten Marken unabhängig von der Kenntnis der jeweiligen Sprache leicht feststellen, für welche Waren- oder Dienstleistungsklassen Schutz besteht.
Quelle: DPMA
Seit dem 01.01.2007 gilt die 9. Auflage der Nizzaklassifikation. Die vollständige Klassifikation ist über die Webseite des Deutschen Patent- und Markenamtes einsehbar.
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