Am 1. März 2010 tritt die Verordnung zur Einführung der elektronischen Aktenführung und zur Erweiterung des elektronischen Rechtsverkehrs bei dem Patentamt, dem Patentgericht und dem Bundesgerichtshof vom 10. Februar 2010 in Kraft (BGBl. I S. 83).
Durch die Verordnung werden u.a. die Möglichkeiten der elektronischen Anmeldung erweitert. Ab dem 1. März 2010 können nun auch Geschmacksmuster in elektronischer Form angemeldet werden. Nähere Hinweise zur elektronischen Anmeldung finden Sie auf den Internetseiten des DPMA.
Weiterhin werden mit der Verordnung die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen, die Akten in Schutzrechtsverfahren elektronisch führen zu können. Das Deutsche Patent- und Markenamt strebt die Einführung der elektronischen Schutzrechtsakte für Patente und Gebrauchsmuster zur Jahresmitte 2011 an.
Schließlich wird es dem Deutschen Patent- und Markenamt ermöglicht, bei der elektronischen Einreichung von Dokumenten neben der qualifizierten elektronischen Signatur zukünftig auch fortgeschrittene elektronische Signaturen zu akzeptieren, die von einer internationalen Organisation auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes herausgegeben werden. Voraussetzung ist, dass diese zur Bearbeitung durch das DPMA geeignet sind. Das DPMA macht auf seinen Internetseiten bekannt, welche Signaturen verwendet werden können.
Quelle: DPMA
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