Der US-Braukonzern Anheuser-Busch Inc. mit Sitz in Saint Louis ist vor dem Europäischen Gerichthof mit einem Rechtsmittel gegen das Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 25. März 2009, Anheuser-Busch/HABM – Budějovický Budvar (BUDWEISER) (T‑191/07) gescheitert. (Rechtssache C‑214/09 P)
Damit bleibt die Wortmarke “BUDWEISER” von Anheuser-Busch von der Eintragung als Europäische Gemeinschaftsmarke ausgeschlossen.
Quelle: MarkenBlog.de
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