Einmal mehr entscheiden die Gerichte zu Gunsten der Confiserie Riegelein: In der heutigen mündlichen Verhandlung am OLG Frankfurt bekräftigten die Richter ihre Urteile aus den Jahren 2004 und 2007 und kamen erneut zu dem Schluss, dass der goldige Hase von Riegelein bleiben kann, wie er ist. Damit ist Lindt mit seiner Klage auch in einer weiteren Instanz nicht durchgekommen. Der Fall beschäftigt die Gerichte nun schon seit fast zehn Jahren, denn bisher hat der Schweizer Konzern gegen alle Urteile, die stets zu Gunsten der Confiserie Riegelein ausfielen, Rechtsmittel eingelegt.
Zum Hintergrund: Lindt & Sprüngli hat sich im Jahr 2000 seinen goldenen Sitzhasen als dreidimensionale Marke u.a. für Deutschland schützen lassen. Seitdem versucht das Unternehmen per Gerichtsurteil zu erreichen, dass die Confiserie Riegelein sowie mehrere andere Wettbewerber ihre sitzenden, seitwärts blickenden Schokoladenhasen in Goldfolie nicht mehr vertreiben dürfen. Dabei handelt es sich bei dem sitzenden Hasen in Goldfolie um eine altbewährte Form, die bereits seit den 50er Jahren von zahlreichen Herstellern genutzt wird. Während sich viele, vor allem kleine Anbieter dem Druck des Schweizer Konzerns beugen und ihre Produkte vom Markt nehmen mussten, setzte sich die Confiserie Riegelein zur Wehr. “Lindt ist keineswegs der Erfinder des Goldhasen. Sitzende, seitwärts blickende Schokohasen in Goldfolie besitzen eine lange Historie. Es handelt sich um einen traditionellen Formenschatz, der schon seit gut einem halben Jahrhundert von vielen verschiedenen Unternehmen verwendet wird. Zu dieser Zeit war die einfarbige Goldfolie ein häufig genutztes Verpackungsmittel. Wir sehen in dem von Lindt eingeleiteten Rechtsstreit den Versuch, eine alt hergebrachte Form nachträglich für sich zu monopolisieren. Es handelt sich um einen Präzedenzfall im Markenrecht”, so Peter Riegelein, geschäftsführender Gesellschafter der Confiserie Riegelein.
Bereits 2002 wurde dem mittelständischen Familienunternehmen aus Cadolzburg in erster Instanz vor dem Landgericht Frankfurt Recht gegeben. Gegen dieses und zwei weitere Urteile zu Gunsten von Riegelein legte Lindt & Sprüngli immer wieder Rechtsmittel ein. Auch der BGH ließ nie einen Zweifel an der Richtigkeit dieser Entscheidungen, forderte das OLG aufgrund der Bedeutung des Verfahrens für das Markenrecht allgemein aber zu einer detaillierteren Urteilsbegründung auf.
“Wir freuen uns sehr, dass die Richter bei ihren bisherigen Entscheidungen geblieben sind”, betont Peter Riegelein. “Wir hoffen, dass der Goldhasenstreit mit diesem Urteil endlich ein Ende gefunden hat.”
Quelle: Pressemitteilung Riegelein
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