Heute mal ein historisches Fundstück – eine Beanstandung des Deutschen Patentamtes vom 13.05.1950 zur Markenanmeldung vom 05.12.1949 – veröffentlicht vom Markenserviceblog.
Neben den heute gradezu niedlich anmutenden Anmeldegebühren in Höhe von 15.- DM, gefällt mir folgende Formulierung.
Da die Anmeldung erst in Behandlung genommen werden kann, wenn die Gebühr eingegangen ist…
Allerdings muss man auch feststellen, dass die Textbausteine zur Konkretisierung von Waren offenbar die Jahrzehnte überdauert haben und noch heute im Einsatz sind.
Quelle: MarkenBlog
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