Eine kurze Erklärung – in einfachen Worten:
Es gibt nationale deutsche Marken, die Schutz in Deutschland genießen. Es gibt europäische Gemeinschaftsmarken, die Schutz in allen Mitgliedsstaaten der EU genießen. Es gibt jedoch keine Marke, die weltweiten Schutz genießt. Um Markenschutz außerhalb der EU zu erlangen, könnte der Anmelder einen Antrag bei jedem nationalen Markenamt stellen. Möchte der Anmelder Markenschutz z.B. in der Schweiz, in den USA und in Japan erlangen, müsste er drei verschiedene Anträge vor den jeweiligen nationalen Markenämtern stellen. Dass dies umständlich ist, liegt auf der Hand.
Wesentlich komfortabler ist eine Schutzrechtserweiterung nach dem Madrider System (internationale Registrierung). Besitzt der Anmelder eine deutsche Marke, so kann er den Schutz dieser Marke mit einem einzigen Antrag auf diejenigen Staaten erweitern, die dem Madrider System angeschlossen sind. Zurzeit sind dies 84 Staaten. Eine internationale Registrierung vermittelt in den jeweiligen Staaten denselben Schutz, wie wenn die Marke unmittelbar bei den nationalen Markenämtern angemeldet worden wäre. Verwaltet werden die internationalen Registrierungen zentral von der World Intellectual Property Organization (WIPO) in Genf.
Im obigen Beispiel müsste der Anmelder einen einzigen Antrag, der entweder auf Englisch oder Französisch zu verfassen ist, bei der WIPO stellen und dabei die Staaten Schweiz, USA und Japan ankreuzen. Nach Prüfung der formellen Voraussetzungen wird die WIPO den Antrag an die drei Markenämter weiterleiten.
Ist die internationale Registrierung eingetragen, bietet das Madrider System weiter die Möglichkeit, Adressenwechsel des Inhabers oder Rechtsübergänge durch einen einzigen Antrag anzuzeigen. Ferner kann die internationale Registrierung auch noch nach Eintragung auf weitere Staaten erweitert werden.
Weitere Informationen bietet die WIPO auf ihrer Webseite unter http://www.wipo.int/madrid/en/.
Quelle: Markenserviceblog
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